Kundenkarten
Die alten Kundenkarten von LOTTO Rheinland-Pfalz haben langsam ausgedient. Denn jetzt kommt die moderne Generation von kontaktlosen Kundenkarten.
LOTTO Rheinland-Pfalz bietet zwei verschiedene Kundenkarten an, die mit Service-Leistungen verbunden sind oder nur der persönlichen Identifizierung dienen. Seit diesem Jahr werden nur noch die neuen kontaktlosen Kundenkarten von LOTTO Rheinland-Pfalz ausgegeben. Vorteil: Die Karten müssen nicht mehr umständlich in das Lesegerät gesteckt, sondern nur kurz aufgelegt werden. Kunden, die ihre alte Karte am LOTTO-Terminal in der Annahmestelle verlängern lassen, erhalten innerhalb von sechs Wochen automatisch die neue kontaktlose Karte zugesandt.
Kein Gewinn geht verloren
Wer ganz sichergehen möchte, sollte die LOTTO-Card wählen. Diese Kundenkarte mit kostet fünf Euro und ist zwei Jahre gültig. Auf der Karte kann man via CHIP-Tipp seine Spielscheine abspeichern. Mit der LOTTO-Card geht kein Gewinn verloren. Gewinne ab 1.000 Euro werden automatisch auf das Konto überwiesen. Das gilt auch für Gewinne unter 1.000 Euro, wenn diese nicht innerhalb von fünf Wochen bei einer Annahmestelle abgeholt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass man seine Bankverbindung angegeben hat.
Die kostenlose SPIEL-Card dient nur zur persönlichen Identifizierung, um an den kartenpflichtigen Spielangeboten teilnehmen zu können. Sie beinhaltet keine Service-Leistungen und wird kostenlos ausgestellt. Denn für die Teilnahme an ODDSET, TOTO, KENO und Plus 5 besteht eine Kundenkartenpflicht.
Anträge für die Kundenkarten erhält man in jeder LOTTO-Annahmestelle. Die ausgefüllten Anträge gibt man dort auch wieder ab.
Die LOTTO-Card
Wenn Sie sich für die LOTTO-Card entscheiden, können Sie auf folgende Service-Leistungen vertrauen:
Die SPIEL-Card
Diese Kundenkarte dient nur zur persönlichen Identifizierung, um an den kartenpflichtigen Spielangeboten teilnehmen zu können. Sie beinhaltet keine Service-Leistungen und wird kostenlos ausgestellt.
Jugendschutz
Wer eine Kundenkarte beantragen will, muss mindestens 18 Jahre als sein. Durch die Kundenkartenpflicht bei bestimmten Produkten können wir sicherstellen, dass Minderjährige vom Spielbetrieb ausgeschlossen sind.
Spielsuchtprävention
Menschen, für die das Spielen zum Problem geworden ist, haben die Möglichkeit, sich selbst zu schützen, indem sie sich sperren lassen und so von der Spielteilnahme ausgeschlossen werden. Mit der Kundenkarte können wir den Ausschluss gesperrter Spieler sicherstellen und auf diese Weise der Spielsucht vorbeugen.
WICHTIGER HINWEIS:
Lassen Sie Sich bitte das Antrags-Formular aktuell in einer LOTTO-Annahmestelle vor Ort ausdrucken.
Dort erhalten Sie auch auf Wunsch weitere Informationen oder Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.